Dichtheitsprüfung Schulung nach neuem Runderlass

 

Ziel und Inhalte des neuen Runderlasses zu §61a LWG NRW

Ziel des ministeriellen Erlasses ist es, dass Kommunen im Rahmen ihrer Bürgerberatung vertrauensvoll auf eine landesweite Liste Sachkundiger Dichtheitsprüfer verweisen können. Der Runderlass regelt im Einzelnen:

* Anforderungen an die Ausbildung und Berufserfahrung

* Anforderungen an Schulung und Sachkundeprüfung

* Feststellung der Sachkunde durch unabhängige Stellen

* Gültigkeit von alten Sachkundenachweisen (vor dem Erscheinen des neuen Erlasses)

Was ist das Besondere?

Der Runderlass koppelt die persönliche Sachkundeprüfung über theoretische Sachkenntnisse mit einer praktischen Prüfung zum Einsatz und der Verfügbarkeit der technischen Ausrüstung. Erste Erfahrungen mit Sachkunde-Prüfungen (siehe www.komnetgew.de) zeigen, dass die Kombination von praktischer und theoretischer Prüfung praktikabel und aufschlussreich für die Bewertung der Kompetenz der Sachkundeanwärter ist.

Was muss der neue Sachkunde-Nachweis enthalten?

Für die Feststellung der Sachkunde ist nach dem neuen Runderlass erforderlich:

* Ausbildungsnachweis gemäß den Anforderungen des Runderlasses, z.B. abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, Ingenieur oder Sachverständiger sowie mehrjährige Berufspraxis in der entsprechende Fachrichtung

* erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung zur Erlangung der besonderen Kenntnisse für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen, Auffrischung mindestens alle 3 Jahre durch eine geeignete, mindestens eintägige Fortbildungsveranstaltung

* erfolgreiche Teilnahme an einer schriftlichen Prüfung zu den theoretischen Kenntnissen nach Anlage 1 des Runderlasses

* erfolgreiche Teilnahme an einer praktischen Prüfung in Form einer Arbeitsprobe an einer Musterkanalisation (Runderlass, Anlage 2) Die Nachweise sind gegenüber einer Institution zu führen, die praxisgerechte Kenntnisse und Erfahrungen über qualifizierte Prüf-, Untersuchungs- und Sanierungsverfahren durch entsprechendes Personal aufweist.

Wer stellt die Sachkunde fest?

Die Feststellung der Sachkunde obliegt ab jetzt den oben genannten drei Kammern. Auf der Basis der o.a. Sachkunde-Nachweise stellen unabhängige Stellen die Sachkunde fest. Als unabhängige Stellen sind in dem Runderlass folgende drei Kammern genannt:

Industrie- und Handelskammern in NRW

Handwerkskammern des Westdeutschen Handwerkskammertags

Ingenieurkammer- Bau Nordrhein- Westfalen

Sind vor dem Runderlass ausgestellte Sachkunde-Zertifikate noch gültig?

Anwärter auf Sachkunde können sich mit ihren Sachkunde-Nachweisen an die entsprechende Kammer ihres Berufsbildes wenden und die Feststellung der Sachkunde beantragen. Für bestehende Anerkennungen von der Gemeinde hat das Umweltministerium folgende übergangsregelung erlassen:

Bezüglich bestehender Anerkennungen einer Sachkunde gem. § 61 a Abs. 6 LWG werden die Gemeinden gebeten, diese Sachkundigen den unabhängigen Stellen bis zum 31.12.2009 zu melden. Die von den Gemeinden mit dem Stichtag 15.3.2009 bestehenden Anerkennungen können ohne weiteren Sachkunde-Nachweis … von den unabhängigen Stellen für einen Zeitraum von 3 Jahren anerkannt werden.

Bei Bedarf in der übergangszeit kann also die Gemeinde ggf. der jeweiligen Kammer eine Liste der bisher in der Gemeinde geführten sachkundigen Personen melden.

Sachkunde-Nachweis nach dem KomNetGEW-Verfahren

Das IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen organisiert als Zertifizierungsstelle das Verfahren zur Erstellung von Sachkunde-Nachweisen im Auftrag seiner Mitgliedskommunen im KomNetGEW – Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung.

* Das KomNetGEW wählt Bildungsträger aus, die das Zertifizierungsverfahren für die Ausarbeitung ihrer Schulungskonzepte auf Wunsch nutzen können.

* Vom KomNetGEW festgestellte und vom IKT beauftragte Prüfer begleiten die praktischen Prüfungen.

* Der Sachkunde-Nachweis wird von der Zertifizierungsstelle IKT und dem beteiligten Bildungsträger für die überprüfte Person ausgestellt.

Anmeldung zur Schulung und Prüfung nach dem neuen Runderlass

Die Schulung Sachkunde-Nachweis Dichtheitsprüfung gemäß §61a LWG NRW mit anschließender Prüfung nach den Vorgaben des KomNetGEW und des neuen Runderlasses werden derzeit bereits von folgenden Bildungsträgern angeboten:

* DEULA Kempen in NRW

* SAG – Schulungsakademie in Lünen NRW

* BEW Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH

Die Anmeldung erfolgt über die o.a. Bildungsträger

KomNetGEW Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung

Das KomNetGEW ist ein Zusammenschluss von Kommunen zur Umsetzung der Anforderungen gemäß §61a LWG NRW Dichtheit privater Abwasserleitungen.

KomNetGEW Mitgliedskommunen (Stand 06/2009)

Notiz: Quelle: IKT

 

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