Steuererstattung für Kunden der Berliner Wasserbetriebe

 

Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu sehen sind und deshalb eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz vorzunehmen ist. Dagegen war erfolgreich geklagt worden. Der Bundesfinanzhof hat inzwischen die Vorgabe des Bundesfinanzministeriums revidiert. In Folge dessen gilt der ermäßigte Steuersatz sowohl für Neubauten als auch für Reparaturen und Veränderungen der Hausanschlüsse und kann für alle entsprechenden Arbeiten seit dem 11. August 2000 rückwirkend geltend gemacht werden.

Wir berechnen bereits seit Januar 2009 für alle entsprechenden Arbeiten den ermäßigten Steuersatz und haben jetzt für unsere Kunden ein sehr komfortables Rückzahlungsprocedere vorbereitet, erklärt Finanzvorstand Frank Bruckmann.

Unter 0800-2922782 ist eine kostenlose Telefonnummer für alle Fragen zu diesem Thema geschaltet, über die auch alle Formalitäten erledigt werden können. Erläuterungen gibt es auf der Internetseite www.bwb.de Fragen können auch über die E-mail-Adresse:steuer@bwb.de übermittelt werden.

Die Berliner Wasserbetriebe haben alle bisher eingegangenen Erstattungs-Anfragen geprüft und die Anträge sofern sie berechtigt waren erledigt. Die Beträge wurden größtenteils bereits ausgezahlt und die Korrekturrechnungen an die Kunden versandt. Die Preise für den Neubau von Wasserhausanschlüssen setzen sich aus Grund- und Meterpreisen sowie dem Baukostenzuschuss zusammen. Für die Herstellung eines durchschnittlichen Hausanschlusses wird die Rückzahlung des Umsatzsteueranteils zwischen rund 300 und 500 Euro betragen, wobei abhängig von der Höhe der Rechnung erhebliche Abweichungen in beide Richtungen möglich sind.

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