Erneuerbare Energien Wärmegesetz

 

Es sind jedoch, je nach Energiequelle unterschiedliche Mindestdeckungen einzuhalten. Diese betragen bei Solarthermie 15%, bei Biogas (zulässig in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen) oder Bioöl (zulässig nur in Brennwertkesseln) 30% und bei Holzpellets und Erdwärme 50% der benötigten Wärmeenergie. Ausnahmen: Der Gebäudewärmebedarf liegt 15% unter den gesetzlichen Anforderungen oder die Energieversorgung erfolgt durch den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz aus Kraft-Wärme-Kopplung. Bestehende oder zu sanierende Gebäude sind hiervon nicht betroffen.

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