Tod im Atomkraftwerk
Kategorie: Erneuerbare Energien — 14. Oktober 2009 um 08:22 Uhr | 0 Kommentare
Es kann nicht sein das durch die Entscheidung der Politik ein ganzer Wirtschaftszweig der in jeder Wirtschaftslage Milliardengewinne erzielt nun zusätzlich auf Kosten der Gesamtbevölkerung völlig einseitig bevorzugt wird.
Die Kosten die durch die Endlagerung verursacht werden, jedoch in keiner Weise durch die Verursacher getragen werden müssen.Deshalb sollten die zusätzlich durch die Laufzeitverlängerung produzierten TWh mit einer Sondersteuer in Höhe von 50% belegt werden, welche sich an den täglich festgestellten Strompreisen der Leipziger Strompreisbörse EEX orientieren soll. Hierdurch können die durch die Börse festgestellten Strompreise sich dem wirklichen Markgeschehen nähern, womit die Bedeutung der Börse gestärkt wird.
Die Einnahmen sollten zweckgebunden für die Kosten der Endlagerung verwendet werden. Durch die Beteiligung der Atomindustrie an den Entsorgungskosten, können die eingesparten Kosten zweckgebunden für den weiteren Aufbau der Nutzung der regenerativen Energie verwendet werden, womit der Dornröschenschlaf ein Märchen bleiben würde.
Stichworte: Atomkraft Börse Endlager Laufzeitverlängerung
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