Stadt Bocholt Hausanschluss Dicht

 

Deshalb hat der Landesgesetzgeber entschieden, dass im Erdreich verlegte private Abwasserleitungen von Fachleuten auf Dichtheit zu prüfen sind. Für die überprüfung ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Bei Neubau oder änderung einer Abwasseranlage muss die Prüfung sofort im Zusammenhang mit der Baumaßnahme durchgeführt werden. Bereits bestehende Abwasseranlagen müssen bis zum Ablauf des Jahres 2015 auf Dichtheit überprüft werden. Für Bauten, die vor dem 1.Oktober 1965 errichtet wurden und sich in einem Wasserschutzgebiet befinden, muss bereits jetzt die Dichtheit nachgewiesen werden. Gleiches gilt für Gewerbe- und Industriebetriebe, wenn die Abwasseranlagen vor dem Jahr 1990 erstellt wurden. Im Rahmen der Dichtheitsprüfung wird die Abwasserleitung von einer sachkundigen Firma auf Schadstellen überprüft. über das Ergebnis der Untersuchung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Dieses Protokoll ist vom Grundstückseigentümer aufzubewahren und der Bauaufsichtsbehörde oder dem Geschäftsbereich Stadtentwässerung auf Verlangen vorzulegen. Eigentümer, die ihren Anschluss auf Dichtheit überprüfen lassen, sollten sich vorher über geplante Kontroll- und Sanierungsmaßnahmen am städtischen Kanal in ihrer Straße erkundigen. Im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen am städtischen Kanal können Arbeiten an den Hausanschlüssen bis zu 50 % kostengünstiger ausgeführt werden. Eine Liste mit zertifizierten Unternehmen aus Bocholt und Umgebung, die in der Lage sind, Dichtheitsprüfungen vorzunehmen, liegt beim Städtischen Fachbereich Tiefbau vor. Der Fachbereich gibt gerne Auskunft. Zur weiteren Information hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Broschüre Hausanschluss dicht? Zur Instandhaltung von Grundleitungen und Anschlusskanälen herausgegeben. Diese ist bei der Stadt Bocholt in den Geschäftsbereichen Stadtentwässerung und Bauordnung kostenlos erhältlich.

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