Stadt Erftstadt Information Hausanschluss dicht

 

Stadt Erftstadt informiert: Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen Im Landeswassergesetz NRW ist unter § 61a geregelt, dass Grundleitungen für Schmutzwasser oder hiermit vermischtes Regenwasser auf Privatgrundstücken auf Druckdichtigkeit zu prüfen sind.

Fristen: Die Dichtheitsprüfung ist beim Neubau oder einer änderung der Grundstücksentwässerungsanlage sofort, für alle anderen Fälle bis zum 31.12.2015 durchzuführen. über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung hat der Eigentümer aufzubewahren und der „Abwasserbeseitigungspflichtigen“ Kommune (Stadtwerke) auf Verlangen vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens zwanzig Jahren zu wiederholen.

Infomaterial Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung IV-Abwasser stellt unter munlv.nrw.de Info Material zur Verfügung.

Betroffene Leitungen Zu prüfende Abwasserleitungen sind die auf dem Privatgrundstück im Erdreich oder in der Bodenplatte des Hauses unzugänglich verlegten Leitungen, die das Abwasser der Grundstücksanschlussleitung in der Straße zuführen. Die Grundstücksanschlussleitung ist gemeinhin der Kanal zwischen dem städtischen Hauptabwasserkanal und der Grundstücksgrenze und liegt in der Zuständigkeit der Stadtwerke. Die Abwasserleitungen innerhalb der privaten Grundstücke sind generell von dem/den Grundstückseigentümer/innen zu bauen, zu warten und instand zu halten. Die Grundstücksanschlussleitung innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes wird hingegen von den Stadtwerken hergestellt, erneuert und unterhalten. Abwasseranlagen sind dabei so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist gemäß § 61a LWG vom Eigentümer bzw. von der Eigentümerin sicherzustellen und nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch eine Dichtheitsprüfung. Dokumentation der Prüfung Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist durch ein Prüfprotokoll vor Ort exakt und umfassend zu dokumentieren. Das Prüfprotokoll ist für jede Prüfung getrennt zu erstellen. Es muss im Einzelnen beinhalten:

* Auftraggeber, Auftragnehmer, ggf. Projektleiter, Geräteführer, Prüfort, Datum und Uhrzeit, Straßenname, Haltungsnummer oder Schachtnummer
* Bestandsdaten des zu prüfenden Objekts, wie z.B. Nennweite, Prüflänge, Werkstoff, Kanalart, Baujahr, Ursprung der Längenmessung
* Angaben zur Prüfvorschrift, Prüfdruck, Prüfzeit, Beruhigungszeit, zul. Druckdifferenz bzw. zulässige Wasserzugabe
* Angaben zum Messergebnis: gemessene Druckdifferenz bzw. Wasserzugabe
* Messgrafik bei einer Luftprüfung: grafische Darstellung des Druckverlaufes über die Prüfzeit mit Angabe des geforderten Prüfdruckes, der zulässigen Druckdifferenz, dem Beginn und dem Ende der erforderlichen Beruhigungszeit sowie dem Beginn und dem Ende der Prüfzeit
* Prüfvermerk über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung mit der Unterschrift aller beteiligten Parteien.

Die Prüfprotokolle sind mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen und systematisch zu archivieren. Zusätzlich zum Protokoll ist ein Lageplan zu erstellen, wo die Lage, Dimension und Material der Leitungen bezeichnet sind, sowie die Zuordnung zum Protokoll. Gerne beraten Sie in dieser Angelegenheit auch die zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke. Eine Liste sachkundiger Unternehmen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung können Sie bei uns erhalten. Der § 61a des Landeswassergesetz NRW schreibt Ihnen vor, bis zum 31.12.2015 Ihre Entwässerungsanlagen /-leitungen auf dem Privatgrundstück auf Dichtheit zu prüfen. Die Stadtwerke Erftstadt listen nachfolgend Firmen auf, die sich um die Eintragung als sachkundiges Unternehmen beworben haben. Aufnahmekriterium ist der Besitz des vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen RAL-Gütezeichen GZ 961 für Dichtheitsprüfung. Hierdurch kann hinsichtlich notwendigem Equipment und erforderlichem Personal ein Maß an Qualität und Fachkunde garantiert werden. über die Kosten für die Dichtheitsprüfung, können die Stadtwerke keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen daher einen Preisvergleich, bzw. sich eventuell mit Nachbarn zusammen zu schließen, um so einen Preisvorteil zu erzielen. Die Firmen sind von den Grundstückseigentümern selbst zu beauftragen. Werden bei der Dichtheitsprüfung Schäden festgestellt, sind diese zu sanieren. Auch hier empfiehlt es sich die Sanierungsarbeiten von fachkundigen Unternehmen durchführen zu lassen. Nach erfolgter Sanierung ist eine erneute Dichtheitsprüfung erforderlich. Wenn Sie Fragen haben, oder eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie an unter: 02235 / 409 – 878 (Herr Huppertz, Stadtwerke Erftstadt).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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